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Einerseits
werden die durch das versicherte Unternehmen verursachten Schäden
an anderen Personen und/oder Sachen bezahlt.
Andererseits
übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung auch die
Abwehr von unbegründeten Ansprüchen.
Wenn
durch Ihr Unternehmen andere zu Schaden kommen, müssen
Sie den Schaden bezahlen - das kann Millionen kosten! -
z.B.:
- Ein
Kunde verletzt sich in
Ihrem Büro, Lager, Praxis oder Kanzlei
- oder
beschädigt seine Sachen.
- Ihre
Mitarbeiter sind unachtsam
und beschmutzen die Kleidung eines Kunden.
- Oder
- Sie selbst - vergessen
im Winter den Gehsteig vor Ihrem Geschäftslokal vom Schnee
zu reinigen und zu streuen, und just dann rutscht
ein vorbeigehender Passant aus.
Allerdings
- bitte beachten Sie das - Ihr Unternehmerrisiko
kann nicht weg-versichert werden!
Also, wenn sie ein grafisches Büro leiten und einen Druckauftrag
vermasseln, dann fällt das unter Ihr eigenes Unternehmerrisiko,
das nicht versichert ist.
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