Steuer-
Begünstigung
STEUERN SPAREN

 

GENIESSEN SIE DIE STEUERLICHEN BEGÜNSTIGUNGEN!
 

Die Fondsgebundene Lebensversicherung unterliegt bei Auszahlungen zum Ablauf bei mindestens 10-jähriger Laufzeit (bei deutschen Versicherern 12 Jahre) nicht der Kapitalertragsteuer und nicht der Einkommensteuer (Stand 2002).
Auch ist bei einer Fondsgebundene Lebensversicherung die 2001 eingeführte KEST III (Spekulationsertragsteuer, SPEST) nicht zu zahlen.

Das bedeutet:

  • keine KEST (Kapitalertragsteuer),
  • keine EST (Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer) und auch
  • keine SPEST (Spekulationsertragsteuer, KEST III) !

Diese Steuer-Befreiungen sind für Sie sehr wichtige Vorteile gegenüber Veranlagungen, von denen die Steuern abzuführen sind!


 

 

In Zahlen :
 

Sie sparen durch die derzeitige gesetzliche Lage:

  • 25% KEST,
  • bis zu 50% EST und
  • die SPEST

wenn Sie in einer Fondsgebundenen Lebensversicherung veranlagen.

 

ACHTUNG: NICHT VERWECHSELN!  

   

Es werden vielerorts (durch Banken, Versicherungen, Vermittler) sogenannte "prämienbegünstigte" oder "geförderte" oder "staatlich geförderte" Pensionsvorsorgen angeboten.

Diese Verträge versprechen Ihnen eine Prämie (wie wir sie vom Bausparen kennen).

ABER Sie werden mit solchen Verträgen regelrecht geknebelt, weil es oft keine Stornierung ohne totalen Kapitalverlust gibt, oder Sie gezwungen werden, eine monatliche lebenslange Rente zu beziehen. Jedenfalls kommen Sie NIE an Ihr Kapital!

weiter ...