Eine
(oder mehrere) einmalige Veranlagung(en)
in einer Fondsgebundenen Lebensversicherung
sind ein längefristiges Investment.
Sie müssen
sich im Klaren sein: "Längerfristig" bedeutet,
daß Sie Ihre Investition für
mehrere Jahre tätigen.
In Österreich sind einmalige Veranlagungen erst ab
einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren steuerlich
begünstigt. Wenn Sie einen deutschen Versicherer
wählen, ist eine Mindestdauer von 12 Jahren notwendig,
um KEST-frei zu bleiben.