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Die Leasinggesellschft
zahlt den Kaufpreis an den KFZ-Händler, erhält
den angemeldeten Typenschein und führt die Normverbrauchsabgabe
an das Finanzamt ab.
Sie zahlen vorab eine etwaig
vereinbarte Eigenleistung und die Vertragsgebühr
und dann monatlich die vereinbarten
Leasingraten bis zum Vertragsende.
Sie benützen
den geleasten Wagen, als wäre
es der eigene.
KFZ-Schäden
melden Sie
uns, Ihrer Versicherung und auch der
Leasinggesellschft, die der Werkstätte den Reparaturauftrag
erteilt.
Hinweis: Die Leasinggesellschaft ist
Eigentümer des Fahrzeuges!
Eine vorzeitige
Vertragsauflösung - beispielsweise bei Fahrzeugwechsel
- ist mit Zustimmung der
Leasinggesellschft möglich.
Am
Ende
Ihres Leasingvertrages verlangt die Leasinggesellschft den vereinbarten
Restwert und das Fahrzeug
gehört dann Ihnen oder es wird ein
neuer Leasingvertrag auf Basis dieses Restwertes
abgeschlossen.
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