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Ereignisse,
welche ihren Ursprung vor Vertragsbeginn
haben, gelten als NICHT versichert.
Bei jedem Neuabschluß
einer Rechtsschutzversicherung besteht in
den ersten Monaten bei manchen Bereichen eine Wartezeit:
- 3
Monate - z.B. bei Beratung, Allg.Vertrags-Rechtsschutz
- 6
Monate - beim Grundstücks- bzw. Mietenrechtsschutz
- 9
Monate bei Vaterschaftsangelegenheiten
- und
12 Monate beim Erb- und Familienrecht
Und natürlich
sind Vorsatzdelikte und grobe Fahrlässigkeit
NICHT versichert.
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